Claus Möllenbeck, Michael Puke, Ralf Walkenhorst, Heinz Richter, Arne Marx

Der optimale Kurzvortrag

13. Aufl. 2018

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69848-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66713-8

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Der optimale Kurzvortrag (13. Auflage)

6. Gesellschafts- und Zivilrecht

Thema 62 Grundpfandrechte (Entstehung, Erlöschen …)

Einleitung

Grundpfandrecht ist Oberbegriff für Hypothek (§§ 1113 – 1190 BGB), Grundschuld (§§ 1191 – 1198 BGB) sowie Rentenschuld (§§ 1199 – 1203 BGB)

Hauptteil

  • Abgrenzung/Definitionen der einzelnen Grundpfandrechte

    • Hypothek: belastet ein Grundstück in der Weise, dass an den Hypothekengläubiger eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung einer Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist (§ 1113 BGB); Hypothek ist vom Bestand der Forderung abhängig (akzessorisch)

    • Grundschuld: belastet ein Grundstück in der Weise, dass an den Grundschuldgläubiger eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (§ 1191 BGB); nicht vom Bestand einer zu sichernden Forderung abhängig (nicht-akzessorisch)

    • Rentenschuld: wie Grundschuld (daher keine weiteren Ausführungen), jedoch Zahlung einer Rente vereinbart (§ 1199 BGB)

  • Entstehung der Grundpfandrechte (wesentliche Elemente)

    • Hypothek: Einigung zwischen Grundeigentümer und Hypothekengläubiger über Hypothek (§§ 873, 1113 BGB)/Bestehen einer zu sichernden Forderung/Eintragung ins Grundbuch (§ 1115 BGB)/Übergabe des Hypothekenbriefes (§ 1117 BGB; falls nicht ausgeschlossen, § 1116 Abs. 2 BGB)

    • Grundschuld: entsprechend der Hypothek (§ 1191 BGB); zu sichernde Forderung nicht erforderlich

Schlussbemerkung

Der optimale Kurzvortrag

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