Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Swen Oliver Marx, Hechtner

Einkommensteuergesetz Kommentar

4. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-482-65344-5

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 69 Datenübermittlung an die Familienkassen

Bernhard Hillmoth (Oktober 2019)
Hinweis:

Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG = BStBl 2019 I 654).

ARBEITSHILFEN UND GRUNDLAGEN ONLINE:

Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag, andere kindbedingte Steuervergünstigungen und Baukindergeld, NWB QAAAE-52191.

1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Vorschrift regelt die besonderen Datenübermittlungspflichten des Bundeszentralamtes für Steuern an die Familienkassen.

2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Die aktuelle Vorschrift des § 69 EStG wurde mit Wirkung zum mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. in das EStG eingefügt. Gemäß § 52 Abs. 49a EStG ist § 69 EStG in der am geltenden Fassung allerdings erstmals anzuwenden am . Die vorherige Fassung des § 69 EStG betraf den Datenaustausch zwischen den Meldebehörden und der Bundesagentur für Arbeit (s. Kommentierung zu NWB FAAAF-48665). Diese Regelung war mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ab dem VZ 2016 aufgehoben worden.

3Geltungsbereich: Zum sachlichen und persönlichen Geltungsbereich s. KKB/Hillmoth, § 31 EStG Rz. 6.

4Verhältnis zu anderen Vorschriften: Die Vors...

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