Online-Nachricht - Donnerstag, 11.10.2018

Mehrwertsteuer | EU-Finanzminister beschließen Maßnahmen (DStV)

Am haben sich die EU-Finanzminister im ECOFIN in Luxemburg auf eine Reihe von Vereinbarungen im Bereich der Mehrwertsteuer geeinigt.

Die nach Ansicht des DStV wichtigsten Punkte:

Quick Fixes für mehr Rechtssicherheit

Die EU-Finanzminister einigten sich auf sog. Quick Fixes. Sie sollen für mehr Rechtssicherheit im Bereich der Mehrwertsteuer sorgen (vgl. Rat der Europäischen Union, Dok.-Nr. 12564/18 vom 28.09.2018). Im Einzelnen harmonisiert werden sollen die Vorschriften für Reihengeschäfte, für Konsignationslager, die Regelungen der materiellen Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie die zu erbringenden Nachweise der innergemeinschaftlichen Beförderung im Hinblick auf die Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung. Die Änderungen sollen zum in Kraft treten. Deren Veröffentlichung im EU-Amtsblatt steht noch aus.

Keiner der Verbesserungen soll an das Tatbestandsmerkmal "zertifizierter Steuerpflichtiger" mehr anknüpfen, wie von der EU-Kommission im Oktober 2017 ursprünglich vorgeschlagen. Der DStV lehnte diese Koppelung in seiner Stellungnahme S 01/18 vom 16.02.2018 zum Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer der EU-Kommission strikt ab.

Mitgliedstaaten dürfen für E-Books den ermäßigten Steuersatz anwenden

Im ECOFIN einigten sich die EU-Finanzminister ferner darauf, dass Mitgliedstaaten für E Books und ähnliche Produkte den gleichen ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen, wie auf das physische Pendant (vgl. Rat der Europäischen Union, Dok.-Nr. 12622/18 vom 28.09.2018). Die Ungleichbehandlung gedruckter und digitaler Printmedien ist damit passé.

Generelles Reverse-Charge-Verfahren

Die EU-Finanzminister verständigten sich zudem darauf, dass Mitgliedstaaten die generelle Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf nicht grenzüberschreitende Lieferungen bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts anwenden können. Diese Option hängt allerdings von einer Reihe strenger Voraussetzungen ab, die die Mitgliedstaaten erfüllen müssen (vgl. Rat der Europäischen Union, Dok.-Nr. 12565/18 vom 28.09.2018). Die Einigung soll sich auf Zeiträume bis zum beschränken. Mit dieser Maßnahme soll es Mitgliedstaaten, die besonders unter dem Mehrwertsteuerbetrug leiden, erleichtert werden, bestehenden Karussellbetrug zu bekämpfen.

Intensivere Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden

Auch haben sich die EU-Finanzminister über neue Vorschriften für einen intensiveren Informationsaustausch und eine enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Steuer- und Strafverfolgungsbehörden geeinigt (vgl. Rat der Europäischen Union, Dok.-Nr. 10472/18 vom 14.09.2018). Sie werden überwiegend ab gelten.

Quelle: Pressemitteilung des DStV v. (il)

Fundstelle(n):
NWB YAAAG-96473