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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 761/14

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a Abs. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch [SGB IV]) über die Versicherungspflicht des Beigeladenen zu 1) als Instrumentalmusiklehrer in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 1332 Nr. 24
DStR 2017 S. 14 Nr. 1
CAAAG-96317

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 06.07.2016 - L 8 R 761/14

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