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NWB direkt Nr. 42 vom Seite 1048

Bedeutung der Honorarhöhe für den sozialversicherungsrechtlichen Status

Dr. Henning-Alexander Seel

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAG-96210 Der Einsatz von Honorarkräften ist risikobehaftet. Er ist immer Thema bei den turnusmäßigen Betriebsprüfungen und beschäftigt im Nachgang dazu nicht selten die Sozialgerichte. Nach bisheriger Rechtsprechung ist für die Statusfrage von wesentlicher Bedeutung, ob die in Rede stehende Person im Rahmen ihrer Leistungserbringung in die Arbeits-/Betriebsorganisation des Auftraggebers eingegliedert ist.

Ausführlicher Beitrag s. .

Kriterium der Honorarhöhe in der Rechtsprechung des BSG

[i]Vergütungshöhe als wesentliches AbgrenzungsmerkmalMit Urteil vom (B 12 R 7/15 R NWB IAAAG-48353) hat das Bundessozialgericht (BSG) im Rahmen der Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung dem Merkmal der Vergütungshöhe besonderes Gewicht beigemessen. Wenn das vereinbarte Honorar es dem Leistungserbringer ermöglicht, selbst Vorsorge (Rentenversicherung etc.) zu treffen, soll dies ein gewichtiges Indiz für eine selbständige Tätigkeit darstellen. Über die Einordnung dieser Entscheidung herrscht Uneinigkeit.

Honorar muss Eigenvorsorge zulassen

[i]Honorar deutlich über dem Arbeitsentgelt eines BeschäftigtenDas BSG B 12 R 7/15 hat deutlich gemacht, dass die Honorarhöhe ein entscheidendes Indiz für die Bestimmung des Status eines Auftragnehmers ...

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