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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 15 | Bilanzierung: Keine Aktivierung von Aufwendungen eines Reisebüros für Provisionen des Folgejahrs

Solange der Provisionsanspruch des Handelsvertreters noch unter der aufschiebenden Bedingung der Ausführung des Geschäfts steht, ist er nach einem aktuellen Urteil des BFH nicht zu aktivieren. Provisionsvorschüsse sind beim Empfänger als erhaltene Anzahlungen zu passivieren. Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Provisionsvorschüssen stehen, sind nicht als unfertige Leistung zu aktivieren, wenn kein Wirtschaftsgut entstanden ist.

Eine Erwähnung wert ist auch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Bilanzierung von V orauszahlungen auf Provisionen und den damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen. Der III. Senat des BFH hat ein Urteil des Niedersächsischen FG bestätigt, über das wir Sie in unserer November-Ausgabe 2016 informiert hatten.

Der BFH hat entschieden: Solange der Provisionsanspruch eines Handelsvertreters noch unter der aufschiebenden Bedingung der Ausführung des Geschäfts steht, ist er nicht zu aktivieren. Provisionsvorschüsse sind beim Empfänger erfolgsneutral als erhaltene Anzahlungen zu passivieren. Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Provisionsvorschüssen steh...

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