Online-Nachricht - Freitag, 21.09.2018

Gesetzgebung | Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll sinken (BMAS)

Die Bundesregierung hat am das sog. Qualifizierungschancengesetz beschlossen. Damit soll u.a. der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum von drei Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt werden.

Die wesentlichen Maßnahmen:

Erweiterter Zugang zur Weiterbildungsförderung: Beschäftigte erhalten künftig grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind. Der Ausbau der Förderung richtet sich auch an diejenigen, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Darüber hinaus werden die Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten werden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.

Verbesserter Schutz in der Arbeitslosenversicherung: In der Arbeitslosenversicherung werden mehr Menschen abgesichert, indem der Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld erleichtert wird: Künftig können diejenigen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen, die innerhalb von 30 Monaten auf Versicherungszeiten von 12 Monaten kommen. Bislang musste die Mindestversicherungszeit binnen 24 Monaten erfüllt werden. Die Sonderregelung für überwiegend kurz befristete Beschäftigungen wird ferner bis Ende des Jahres 2022 verlängert.

Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird per Gesetz dauerhaft um 0,4 Prozentpunkte gesenkt und per Verordnung um zusätzliche 0,1 Prozentpunkte befristet bis Ende 2022. Damit bleibt sichergestellt, dass die Bundesagentur für Arbeit für Risiken und Krisen handlungsfähig bleibt und bei weiterhin guter Wirtschaftslage über eine Rücklage von 0,65 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verfügt. Ab liegt der Arbeitslosenversicherungsbeitrag somit bei 2,5 Prozent.

Hinweis:

Weitere Infos hat das BMAS auf seiner Homepage veröffentlicht. Dort finden Sie auch den Gesetzentwurf.

Quelle: BMAS, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB WAAAG-95065