Online-Nachricht - Dienstag, 18.09.2018

Infrastrukturabgabe | Bundesregierung hält an Pkw-Maut fest (hib)

Nach Angaben der Bundesregierung ist die Infrastrukturabgabe EU-rechtskonform und nicht diskriminierend. Das geht aus der Antwort (BT-Drucks. 19/4210) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/3971) hervor.

Hintergrund: Die Einführung der Infrastrukturabgabe, die sog. Pkw-Maut, wurde im Dezember 2013 im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart. Der damalige Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt verkündete die vollständige Umsetzung bis 2015. Der Deutsche Bundestag hat dazu am , mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD, mit dem Infrastrukturabgabengesetz die gesetzliche Grundlage für die Pkw-Maut geschaffen. Seit Oktober 2017 ist nun beim Europäischen Gerichtshof eine Klage der Republik Österreich gegen die Bundesrepublik Deutschland, wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von EU-Bürgern, anhängig. Dieser Klage will sich auch das Königreich der Niederlande anschließen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird frühestens 2019 erwartet. Gleichzeitig plant die EU-Kommission eine EU-weit einheitliche Etablierung eines streckenabhängigen Mautsystems und spricht sich für ein Ende zeitabhängiger Mautsysteme aus.

Die Bundesregierung führte hierzu u.a. aus:

  • Die EU-Rechtskonformität habe die Europäische Kommission mit der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens bestätigt.

  • Die Vergabeverfahren zur Infrastrukturabgabe sollen in diesem Jahr abgeschlossen und mit der Erhebung der zeitabhängigen Infrastrukturabgabe in dieser Legislaturperiode begonnen werden.

Quelle: hib - heute im Bundestag 670/2018 v. 18.09.2018 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB XAAAG-94567