Melita Friebel, Josef Schneider, Hans Walter Schoor

Fallsammlung Einkommensteuer

21. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61849-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67341-2

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Fallsammlung Einkommensteuer (21. Auflage)

Kapitel 5: Sonderausgaben

Fall 41

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten
Sachverhalt:

A ist schon seit Jahren von seiner Ehefrau B geschieden; beide sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. A hat sich im Jahr 03 verpflichtet,

  1. 9.600 € Unterhalt jährlich zu zahlen,

  2. 18.000 € Unterhalt jährlich zu zahlen. B hat in beiden Fällen ihre Zustimmung zum Sonderausgabenabzug beim Geber erteilt.

  3. wie a), B beschränkt ihre Zustimmung im Einvernehmen mit A jedoch auf einen Betrag von 7.200 €.

  4. wie a), B gibt ihre Zustimmung nicht. Der Bruttoarbeitslohn von B beträgt 4.000 €.

  5. wie a), B hat ihre Zustimmung im Jahr 01 gegeben.

  6. wie e) mit dem Unterschied, dass A in seiner Steuererklärung 03 nur 7.000 € Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben geltend macht, obwohl er 9.600 € tatsächlich bezahlt hatte.

  7. wie b), allerdings zahlt A an die geschiedene Ehefrau zusätzlich zu den Unterhaltsleistungen als Versicherungsnehmer auch die Basiskranken- und Pflegeversicherungsleistungen für B i. H. v. 200 € monatlich.

  8. wie g), B gibt ihre Zustimmung zum Realsplitting nicht.

Aufgabe:

Wie sind die gezahlten Unterhaltsleistungen jeweils zu behandeln?

Hinweis

Nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 Satz 7 EStG ist Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen die Ang...BGBl 2015 I 1834

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