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IWB Nr. 17 vom Seite 641

Änderungen im Steuerrecht des Fürstentums Liechtenstein

Matthias Langer

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 652War das Steuerrecht Liechtensteins über Jahrzehnte eher statisch, ist es durch Reformen seit 2011 erheblich in Bewegung gekommen. Die Internationalisierung des Steuerrechts drückt einigen der jüngsten Änderungen ebenso ihren Stempel auf wie Forderungen der OECD und EU nach Anti-Missbrauchsbestimmungen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Änderungen seit 2011

[i]Schrittweise Anpassungen und Verschärfungen – Abschaffung der IP-BoxBereits die große Reform des SteG von 2011 brachte in Liechtenstein einen Eigenkapitalzinsabzug in Höhe des einheitlich definierten standardisierten Sollertrags, ein IP-Box-Regime und eine weitgehende Steuerfreiheit von Dividenden und Kapitalgewinnen – unabhängig von der Höhe der Beteiligung und davon, ob sie im In- oder Ausland bestand. Während die IP-Regelung in Umsetzung der BEPS-Maßgaben Ende 2016 wieder abgeschafft wurde, kam es im Übrigen zu jährlichen Anpassungen und Verschärfungen.

II. Steuerreformen 2018 und 2019

[i]SteV normiert einige Tatbestände erstmals konkretDie Verordnung v.  über die Abänderung der Steuerverordnung (SteV) brachte wichtige Änderungen in Bereichen des internationalen Steuerrechts: So wird für die Verrechnungspreisbestimmung nun ausdrücklich auf die jeweils aktuellen OECD-Verrechnungspreisleitlinien verwiesen (Art. 3...

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