IWB Nr. 17 vom Seite 1

Big in Japan

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]JEFTA voraus – Freihandelsabkommen der EU mit Japan unterzeichnetVertreter der EU-Kommission und der Regierung Japans haben am 17. Juli das lange vorbereitete Freihandelsabkommen JEFTA unterzeichnet. Das Inkrafttreten wird für das Frühjahr 2019 erwartet. Politik und Wirtschaft betonen den transkontinentalen Charakter – zu Recht, denn angesichts globaler handelspolitischer Spannungen setzt JEFTA einen derzeit eher seltenen hoffnungsvollen Kontrapunkt. Die beabsichtigten Vereinfachungen und insbesondere die Abschaffung von Zöllen in Höhe von fast 1 Mrd. Euro jährlich kann Exportunternehmen nur freuen und ist auch für Verbraucher überwiegend ein Gewinn.

[i]Gemeinsamer Markt für Daten mit JapanChancen für die digitalisierte Wirtschaft soll ein zusätzliches Daten-Abkommen zwischen der EU und Japan bieten, das die EU-Kommission Anfang September genehmigt hat. Es soll den Datenaustausch und E-Commerce erleichtern, gleichzeitig aber hohe Datenschutzstandards setzen.

Japan war in den letzten Jahren eher durch Stagflation, steigende Staatsschulden, Überalterung der Bevölkerung und Naturkatastrophen in den Medien präsent. Doch ist das bevölkerungsreiche Land unverändert der zweitwichtigste Absatzmarkt in Fernost nach China, ein bedeutender wirtschaftlicher Ankerplatz im pazifischen Raum und auch auf vielen zukunftstechnologischen Feldern eine Vormacht. Nicht zuletzt hält eine ausgeprägte individuelle Disziplin das Land trotz Taifunen und Erdbeben stets aufrecht – das Arbeitsethos überflügelt den früher gerühmten deutschen Perfektionismus inzwischen bei Weitem.

[i]Jüngere Steuerreformen in Japan haben die Zukunft im BlickJapan ist nicht nur als Mitglied der OECD an vielen aktuellen Entwicklungen beteiligt – es geht (anders als Deutschland) auch konkrete Schritte, um digitale Dienstleistungen, Rechnungen und Steuerzahlungen zu erleichtern oder zu forcieren (s. Arnold ab ).

[i]Änderung des Steuergesetzes in LiechtensteinDen internationalen Trends und Zwängen unterliegt auch Liechtenstein. Dort wurde das Steuerrecht in den jüngsten Jahren häufiger geändert als früher in Jahrzehnten; der Anpassungsbedarf rührt nicht zuletzt aus dem BEPS-Projekt (s. Langer ab ). Was der Beitrag nur anklingen lässt ist, dass im Fürstentum Liechtenstein eine sehr hohe Zufriedenheit mit der Gesetzgebung und der heimischen Steuerverwaltung besteht.

Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 17 / 2018 Seite 1
NWB XAAAG-93877