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StuB 17/2018 S. 638

Pensionsrückstellung in der Niedrigzinsphase

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/3091) zu Pensionsrückstellungen in der Niedrigzinsphase geantwortet (BT-Drucks. 19/3423). Insbesondere wird ausgeführt, dass keine Senkung des Rechnungszinses auf Pensionsrückstellungen geplant ist.

Die Höhe des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen ist gesetzlich nicht einheitlich geregelt: Steuerrechtlich wird seit 1982 mit einem festen Zinssatz von 6 % gerechnet. Der handelsrechtliche Rechnungszinssatz orientiert sich am aktuellen Zinsniveau und liegt somit derzeit deutlich unter dem steuerrechtlichen Zinssatz.

Hierzu führte die Bundesregierung weiter aus:

  • Bei der bilanzsteuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG beträgt der steuerliche Rückstellungszins unabhängig von der jeweiligen Zinsentwi...

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