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Kontierungslexikon vom

Fahrzeugleasing

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Beim Fahrzeugleasing ist zu entscheiden, ob der Leasingvertrag eher einem Ratenkaufvertrag oder einem Mietvertrag ähnelt. Davon wird abhängen, ob es sich um Kauf- oder Mietleasing handelt.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige betriebliche Aufwendungen
4570
Mietleasing Kfz
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
4815
Kaufleasing

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige betriebliche Aufwendungen
6560
Mietleasing Kfz
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
6250
Kaufleasing

1.3 IKR


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
6710
Leasingaufwendungen

2. Rechtsgrundlagen

§§ 535 ff. BGB, § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 3 Abs. 1 UStG, § 3 Abs. 9 UStG, § 15 UStG, Abschnitt 1.3 Abs. 17 UStAE, Abschnitt 3.5 Abs. 5 UStAE, Abschnitt 3.5 Abs. 6 UStAE.

3. Welche umsatzsteuerlichen Besonderheiten gelten?

Für ab dem abgeschlossene Leasingverträge ist die Übergabe des Gegenstands durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer nur dann eine Lieferung, wenn:

  1. der Vertrag ausdrücklich eine Klausel zum Übergang des Eigentums an diesem Gegenstand vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer enthält und

  2. aus den (zum Zeitp...

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