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FG Münster 24.05.2018 10 K 768/17 Kg, KSR 9/2018 S. 12

Vom Diplom-Finanzwirt zum M.A. in Taxation

Die Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt und ein nachfolgender Studiengang zum „Master of Arts in Taxation“ sind einer Entscheidung des FG Münster zufolge keine einheitliche erstmalige Berufsausbildung. Bei dem anschließenden Studiengang zum „Master of Arts in Taxation“, der zugleich der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung dient, handelt es sich vielmehr um eine Zweitausbildung.

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