Online-Nachricht - Mittwoch, 29.08.2018

Steuerabkommen | Anwendung der ZIV für Aruba und Sint Maarten (BMF)

Das BMF hat mitgeteilt, dass die Zinsinformationsverordnung für Aruba und Sint Maarten für nach dem zufließende Zinszahlungen nicht mehr anzuwenden ist ().

Hintergrund. Die Bundesrepublik Deutschland, Aruba und Sint Maarten haben sich verständigt, dass das jeweils mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen nicht mehr für Zinszahlungen angewendet wird, die nach dem geleistet werden.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

Für Aruba und Sint Maarten ist die Zinsinformationsverordnung für nach dem zufließende Zinszahlungen nicht mehr anzuwenden.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAG-92968