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NWB Nr. 36 vom Seite 2608

Instandsetzung und Modernisierung von Immobilien nach Erwerb

BFH zu anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Dr. Katrin Dorn

[i] BFH, Urteil v. 13.3.2018 - IX R 41/17 NWB EAAAG-88491 Mit Urteil v.  - IX R 41/17 NWB EAAAG-88491 hat der BFH entschieden, dass auch nach der Anschaffung einer Immobilie unvermutet angefallene Kosten zur Wiederherstellung des zeitgemäßen Zustands der vermieteten Wohnung „anschaffungsnahe Kosten“ i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG sind. Dies gilt auch, wenn der Erwerber diese Schäden als „verdeckte Mängel“ zum Zeitpunkt der Anschaffung nicht kannte, sofern sie zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits vorhanden oder „angelegt“ waren. Mit diesem am veröffentlichten Urteil schafft der BFH weitere Rechtssicherheit bzgl. der Abgrenzung zwischen sofort abzugsfähigen Aufwendungen und anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Immobilien kurze Zeit nach deren Erwerb.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Frühere BFH-Rechtsprechung

[i]Langenkämper, Erhaltungsaufwand/Modernisierungsaufwand, infoCenter NWB YAAAB-05660 Mit seinem Urteil v.  - IX R 41/17 NWB EAAAG-88491 knüpft der BFH insbesondere an seine Urteile v.  - IX R 22/15 (BStBl 2016 II S. 999) und v.  - IX R 6/16 (BStBl 2018 II S. 9) an und verdeutlicht, dass er nur unter sehr engen Voraussetzungen eine Ausnahme von der Regelvermutung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG über die in Satz 2 genannten Sachverhalte hinaus bejahen wird. Im Rege...

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