Online-Nachricht - Freitag, 10.08.2018

Verfahrensrecht | Pfändung von Erstattungs- und Vergütungsansprüchen (Bay LfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat ausführlich zur Pfändung von Erstattungs- und Vergütungsansprüchen nach § 46 AO Stellung genommen (Bayerisches Landesamt für Steuern v. 30.07.2018 - S 0166.1.1-13/3 St 43).

Hintergrund: Erstattungs- und Vergütungsansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können gepfändet werden (§ 46 Abs. 1 AO). Für die Pfändung durch private Gläubiger gelten die Vorschriften der §§ 829 ff. ZPO, für behördliche Pfändungs- und Einziehungsverfügungen bei öffentlich-rechtlichen Forderungen die entsprechenden Vollstreckungsgesetze des Bundes bzw. des Landes. Darüber hinaus sind die aus § 46 AO sich ergebenden Einschränkungen zu beachten.

Im Einzelnen geht das Bayerische LfSt auf folgende Punkte ein:

  • Pfändbare Ansprüche

  • Wirksamkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

    • Inhaltliche Voraussetzungen

    • Bezeichnung des Drittschuldners/Zuständiges Finanzamt

    • Entstehung des gepfändeten Anspruchs

    • Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

    • Erstattungsberechtigung und Verfügbarkeit

  • Folgen einer wirksamen Pfändung und Überweisung

    • Rechtsfolge

    • Leistung an den Gläubiger/nachträgliche Änderung des Erstattungsanspruchs

    • Aufrechnung

    • Versehentliche Auszahlung an den Steuerpflichtigen

    • Mehrfache Pfändungen bzw. Abtretungen

  • Drittschuldnererklärung

    • Verpflichtung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung

    • Inhalt der Drittschuldnererklärung

  • Unwirksamkeit der Pfändung

    • Mitteilung in der Drittschuldnererklärung

    • Erinnerung

    • Hinterlegung nach § 853 ZPO

    • Hinterlegung nach § 372 BGB

    • Schutz bei fehlerhaften Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen

  • Vorpfändung

    • Voraussetzungen einer wirksamen Vorpfändung

    • Wirkung der Vorpfändung

  • Behördliche Pfändungsverfügungen

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern v. 30.07.2018 - S 0166.1.1-13/3 St 43; NWB Datenbank

Fundstelle(n):
NWB JAAAG-91436