Verfahrensrecht | Pfändung von Erstattungs- und Vergütungsansprüchen (Bay LfSt)
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat ausführlich zur Pfändung von Erstattungs- und Vergütungsansprüchen nach § 46 AO Stellung genommen (Bayerisches Landesamt für Steuern v. 30.07.2018 - S 0166.1.1-13/3 St 43).
Hintergrund: Erstattungs- und Vergütungsansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können gepfändet werden (§ 46 Abs. 1 AO). Für die Pfändung durch private Gläubiger gelten die Vorschriften der §§ 829 ff. ZPO, für behördliche Pfändungs- und Einziehungsverfügungen bei öffentlich-rechtlichen Forderungen die entsprechenden Vollstreckungsgesetze des Bundes bzw. des Landes. Darüber hinaus sind die aus § 46 AO sich ergebenden Einschränkungen zu beachten.
Im Einzelnen geht das Bayerische LfSt auf folgende Punkte ein:
Pfändbare Ansprüche
Wirksamkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Inhaltliche Voraussetzungen
Bezeichnung des Drittschuldners/Zuständiges Finanzamt
Entstehung des gepfändeten Anspruchs
Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Erstattungsberechtigung und Verfügbarkeit
Folgen einer wirksamen Pfändung und Überweisung
Rechtsfolge
Leistung an den Gläubiger/nachträgliche Änderung des Erstattungsanspruchs
Aufrechnung
Versehentliche Auszahlung an den Steuerpflichtigen
Mehrfache Pfändungen bzw. Abtretungen
Drittschuldnererklärung
Verpflichtung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung
Inhalt der Drittschuldnererklärung
Unwirksamkeit der Pfändung
Vorpfändung
Voraussetzungen einer wirksamen Vorpfändung
Wirkung der Vorpfändung
Behördliche Pfändungsverfügungen
Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern v. 30.07.2018 - S 0166.1.1-13/3 St 43; NWB Datenbank
Fundstelle(n):
NWB JAAAG-91436