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NWB direkt Nr. 34 vom Seite 855

Kabinett beschließt „Jahressteuergesetz 2018“ unter neuem Namen

Ralf Hörster

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAG-91367 Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Der Referentenentwurf trug noch den eigentlich [i]Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriftenzutreffenden Titel „Jahressteuergesetz 2018“. Teil 2 der dreiteiligen Aufsatzreihe befasst sich mit den Änderungen des KStG und des UStG.

Ausführlicher Beitrag s. .

Die wichtigsten Änderungen im Körperschaftsteuergesetz

  • Die vom BVerfG für verfassungswidrig erklärte Regelung in § 8c Satz 1 KStG a. F. (jetzt § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG), wonach der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft anteilig wegfällt, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % und bis zu 50 % der Anteile übertragen werden, wird für den Zeitraum 2008 bis 2015 ersatzlos aufgehoben.

  • [i]Variable Ausgleichszahlungen unter einschränkenden VoraussetzungenAusgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter, die über den Mindestschutz des § 304 AktG hinausgehen, sollen der Anerkennung einer steuerlichen Organschaft nicht entgegenstehen, soweit die Ausgleichszahlung insgesamt den dem Anteil am Grundkapital entsprechenden (gewöhnlichen) Gewinnanteil des außenstehenden Gesellschafters nicht übersteigt (§ 14 Abs. 2 KStG-E).

  • [i]Rückwirkende Anwendung der Sanierungsklausel ab 2008Die Suspendierung der Sanierungsklau...

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