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Verzehr an Ort und Stelle bei Bäckereifilialen
Beim FG Münster ist unter dem Az. 15 K 2553/16 U ein Verfahren anhängig, das den Verkauf von Backwaren und anderen Lebensmitteln zum Verzehr an Ort und Stelle von Bäckereifilialen mit und ohne eigene Sitzgelegenheiten betrifft. Hierbei kann es sich sowohl um Fachgeschäfte (Bäckerei mit eigenem Café) als auch um Filialen im Vorkassenbereich von Supermärkten handeln. Die OFD NRW hat sich vor diesem Hintergrund zur Besteuerung der Umsätze zum Verzehr an Ort und Stelle in Bäckereifilialen geäußert.