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Handwerkerleistungen außerhalb des Haushalts
In einem Streitfall vor dem FG München hatten die Kläger die Arbeitslohnkosten für die Sanierung ihres Zauns nach § 35a Abs. 3 EStG geltend gemacht. Der Zaun wurde in der 53 km von der Wohnung der Kläger entfernten Werkstatt des Handwerkerbetriebs hergestellt, zum Haus der Kläger transportiert und dort aufgestellt. Das FG München hat lediglich die Arbeitskosten anerkannt, die auf die Montage des Zauns vor Ort entfielen.