IWB Nr. 14 vom Seite 3

Deutsche DBA und das OECD-Musterabkommen

In der NWB Datenbank finden Sie als Bestandteil Ihres IWB-Abonnements ein Vielzahl unterschiedlicher Normen, die für Ihre Arbeit wichtig sind, darunter über 150 Doppelbesteuerungsabkommen mit deutscher Beteiligung – also neben der jeweils aktuellen Version aller Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen auch eine ganze Reihe spezieller Abkommen zum Informationsaustausch (DBAI) und alter deutscher DBA. Auch das OECD-Musterabkommen in den Fassungen seit 2000 ist Bestandteil Ihres Moduls. Hier hat es jüngst eine Änderung gegeben, die wir Ihnen gern vorstellen möchten.

Zugang zu den deutschen DBA

[i]Typischer Zugang zu den DBA in Ihrer NWB DatenbankFür eine Liste aller DBA mit deutscher Beteiligung klicken Sie auf der Startseite Ihrer NWB Datenbank die Kategorie „Gesetze, Richtlinien und DBA“ an. Im Anschluss können Sie die Normen nach Typ filtern und erhalten u. a. die Liste der Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Liste können Sie nach Bedarf oben rechts in der Sortierung ändern.

Abb. 1 Zugang zu den deutschen DBA auf der Modul-Startseite

[i]Sonderseite aller deutschen DBA unter der NWB DokID NWB JAAAE-23891 Tipp: Noch etwas übersichtlicher ist die Sonderseite „Übersicht DBA mit deutscher Beteiligung nach Ländern“ – dort sind zu den Staaten ggf. mehrere Abkommen übersichtlich alphabetisch aufgereiht.

Auffinden des OECD-Musterabkommens

[i]OECD-MA 2017 unter der NWB DokID NWB XAAAG-70506 Das OECD-Musterabkommen auf dem Stand von November 2017 finden Sie in einer deutschen Übersetzung (nicht amtlich) in der Datenbank über die Suche nach „oecd-ma“ oder „oecd-ma 2017“ oder über die NWB DokID NWB XAAAG-70506.

Hinweis: Anders als bislang finden sie ältere Versionen des OECD-Musterabkommens nicht mehr über die Suche, z. B. nach „oecd-ma 2008“, sondern stets nur noch zentral über das aktuelle OECD-Musterabkommen 2017.

Wie von anderen Normen vertraut, wird Ihnen die Fassung bzw. der Stand des OECD-Musterabkommens stets oben mit grauen Text angezeigt, also z. B. „OECD-MA 2017 i. d. F. von 2017“. Über die Schaltfläche oben rechts können Sie sich ältere Versionen anzeigen lassen und diese durch einen „Klick“ auf das „VZ-Feld“ auswählen. Da steuerliche Normen allgemein jährliche Veranlagungszeiträume haben, mussten wir die „VZ“ übernehmen, obwohl die Musterabkommen weder jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres gegolten haben noch bislang jährlich aktualisiert wurden.S. 4

Abb. 2 OECD-Musterabkommen in Versionen früherer Jahre

Über diese VZ-Leiste erreichen Sie alle OECD-Musterabkommen in der NWB Datenbank:

Unspezifische Angabe und Verlinkung des OECD-Musterabkommens

[i]Verlinkung ohne Jahresangabe geht in die jeweils jüngste Version, derzeit also die vom November 2017In der NWB Datenbank sind Normen praktisch durchgehend verlinkt. Das OECD-Musterabkommen macht da keine Ausnahme. Grundsätzlich wird das Abkommen seit einiger Zeit in der jeweils konkreten Fassung angesprochen und dann auch mit genau dieser Version verlinkt. Sollte aber, z. B. aus sprachlichen Gründen oder weil die konkrete Version keine Rolle spielt, die zugehörige Jahresangabe fehlen, geht der Link standardmäßig auf die jüngste bzw. aktuelle Version. Sie landen dann also im Art. xy OECD-MA 2017. Wollen Sie in die Fassung eines anderen Geltungszeitraums springen, können Sie dies – auch von jedem einzelnen Artikel aus – wie oben beschrieben tun.

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Fundstelle(n):
IWB 14 / 2018 Seite 3 - 4
NWB DAAAG-89352