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FG Nürnberg 25.07.2017 1 K 1266/15, BBK 14/2018 S. 652

Steuerrecht | Zugehörigkeit einer GmbH-Beteiligung zum Betriebsvermögen

Eine Beteiligung an einer GmbH gehört zum notwendigen Betriebsvermögen des Einzelunternehmens des GmbH-Gesellschafters, wenn die GmbH das Einzelunternehmen beliefert und wirtschaftlich fördert.

Zumindest gehört die GmbH-Beteiligung zum gewillkürten Betriebsvermögen, wenn der Einzelunternehmer die Beteiligung nach einer Außenprüfung, in der die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen besprochen wurde, weiterhin aktiviert.

Folge: Wird die Beteiligung Angehörigen [i]Entnahme muss versteuert werdengeschenkt, entsteht ein Entnahmegewinn. Zudem unterliegen die Dividenden aus der Beteiligung nicht der Abgeltungsteuer von 25 %, sondern dem Teileinkünfteverfahren gem. § 3 Nr. 40 EStG, so dass die Dividenden zu 40 % steuerfrei und die Aufwendungen für die Beteiligung (z. B. Finanzierungskosten) zu 60 % als Betriebsausgaben absetzbar sind.

[i]GmbH übernahm den InternethandelIm Streitfall ha...

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