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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 15 K 1458/17 E,AO EFG 2018 S. 1190 Nr. 14

Gesetze: InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, HGB § 171 Abs. 1 2. Halbsatz, AO § 163 Abs. 1 Satz 1

Insolvenz einer Personengesellschaft: Einkommensteuer aus Gewinnanteil des beschränkt haftenden Kommanditisten als Masseverbindlichkeit – Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Haftungsminderung

Leitsatz

  1. Die Einkommensteuer aus dem Gewinnanteil eines beschränkt haftenden Kommanditisten ist auch dann keine gegenüber dem Insolvenzverwalter der KG festzusetzende Masseverbindlichkeit des Gesamthandsvermögens der Mitunternehmerschaft, wenn der Kommanditist seine Hafteinlage voll erbracht hat und ihm die zur Befriedigung der Gläubiger verwendeten Gewinne daher nicht mit der Wirkung der Erhöhung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haftungsmindernd zugute kommen.

  2. Soweit ein beschränkt haftender Kommanditist in der Vergangenheit auf der Ebene der Personengesellschaft einkommensteuerrechtlich zu berücksichtige Verluste erzielt hat, die den Gewinnanteil auf der Ebene der insolventen Personengesellschaft übersteigen, kommt eine um diesen Gewinnanteil geminderte abweichende Festsetzung seiner Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1190 Nr. 14
ZIP 2018 S. 1843 Nr. 38
PAAAG-88684

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 17.05.2018 - 15 K 1458/17 E,AO

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