Online-Nachricht - Freitag, 13.07.2018

Gesetzgebung | 5. Anti-Geldwäscherichtlinie veröffentlicht (BRAK)

Nachdem der Rat der EU und das EP die 5. Anti-Geldwäscherichtlinie im Mai 2018 formell verabschiedet haben, ist sie nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.

Die Richtlinie sieht fünf große Neuerungen vor:

  1. Die Stärkung der Transparenz für E-Geldprodukte durch Senkung der Schwellenbeträge, für die keine Identitätsangabe erforderlich ist,

  2. die Einbeziehung von Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen in den Geltungsbereich der 4. Geldwäscherichtlinie,

  3. verstärkte Sorgfaltspflichten in Bezug auf Länder mit hohem Risiko,

  4. der Ausbau der Befugnisse der zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIUs) sowie

  5. die Schaffung von mehr Transparenz in Bezug auf wirtschaftliche Eigentümer.

Hinweis:

Für Anwälte gilt nun, dass die zentralen Meldestellen auch anlasslos Anfragen an eine Anwaltskanzlei senden können. Die Richtlinie muss innerhalb von 18 Monate nach deren Inkrafttreten umgesetzt werden.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel v. (Ls)

Fundstelle(n):
NWB UAAAG-88639