Online-Nachricht - Donnerstag, 21.06.2018

Gesetzgebung | Wirkungen des Baukindergeldes (hib)

Die Bundesregierung hat sich in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/2684) zu den Wirkungen des Baukindergeldes auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 19/2105) geäußert.

Die Regierung schätzt die Gefahr von Mitnahmeeffekten - anders als etwa der Eigentümerverband Haus und Grund sowie der Deutsche Mieterbund - aufgrund der Ausgestaltung des Baukindergelds und der Einbettung in einen umfassenden Instrumentenmix als begrenzt an: Die stufenweise Einführung des Baukindergelds über 10 Jahre gebe hinreichend zeitlichen Vorlauf für den Kapazitätsaufbau in der Bauwirtschaft. Mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Instrumenten zur Baulandaktivierung werde parallel das Angebot an Bauland erhöht werden. Beides wirke etwaigen Preiseffekten entgegen.

Zugleich sieht die Bundesregierung Unterschiede zur früheren Eigenheimzulage, die vor mehr als zehn Jahren aus Kostengründen eingestellt wurde. Das Baukindergeld sei zielgerichteter, da ausschließlich Familien mit Kindern gefördert werden sollen. Die vorgesehene Ausgestaltung als KfW-Programm erlaube zudem die Förderparameter leichter und schneller zu ändern und zu optimieren, wenn neue Erkenntnisse durch Monitoring oder Änderungen der Rahmenbedingungen eintreten würden.

Das Baukindergeld soll bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen und zusätzlich 15.000 € pro Kind gewährt werden.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 431 (il)

Fundstelle(n):
NWB KAAAG-86937