Online-Nachricht - Freitag, 15.06.2018

Bewertung | Musterstücke für Bodenschätzung (BMF)

Das BMF stellt die DVD "Musterstücke der Bodenschätzung" als ISO-Datei zum Download bereit.

Hintergrund: Die Bodenschätzung wurde mit dem Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz – BodSchätzG) v. im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 grundlegend novelliert. Mit der Bodenschätzung wird die natürliche Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens ermittelt. Neben der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für verschiedene Steuern (etwa 20 steuerliche Anwendungsgebiete, z.B. Grundsteuer, Einkommensteuer) dienen ihre Ergebnisse auch verschiedenen außersteuerlichen Zwecken (z.B. zur Wertermittlung bei Flurbereinigungsverfahren). Bodenschätzungsergebnisse liegen, abgesehen von Berlin, flächendeckend für die landwirtschaftliche Nutzung aller Bundesländer vor. Die insgesamt erfasste landwirtschaftliche Nutzfläche beträgt etwa 17 Mio. ha.

Die Durchführung der Bodenschätzung obliegt der Finanzverwaltung der Bundesländer. Zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Bodenschätzung legt der beim Bundesministerium der Finanzen angesiedelte Schätzungsbeirat (§ 17 BodSchätzG) ausgewählte Flächen als Musterstücke an (§ 6 Absatz 3 BodSchätzG), die anschließend durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen bekannt gegeben werden.

Bei den in der Anlage zu § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 6 Absatz 3 des Bodenschätzungsgesetzes (Bodenschätzungsdurchführungsverordnung - BodSchätzDV) v. (BGBl I S. 311) aufgeführten Musterstücken mit Stand haben sich insbesondere durch Organisations- und Gebietsreformen Änderungen bei der Zuordnung der Musterstücke ergeben. Darüber hinaus sind Musterstücke durch Überbauung entfallen und neue Musterstücke durch den Schätzungsbeirat eingestuft worden. Die am im BGBl I S 962 neu bekannt gegebene Anlage zu § 1 dieser Verordnung enthält numehr ein Gesamtverzeichnis der Musterstücke für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand vom .

Hinweis:

Die Dateien stehen auf der Homepage des BMF zum Download bereit.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB XAAAG-86227