Reform Radar - Donnerstag, 06.12.2018

Familienentlastungsgesetz

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Hintergrund: Der Bundesrat hat am das Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG) beschlossen. Mit dem FamEntlastG sollen entsprechende Vereinbarungen des Koalitionsvertrags umgesetzt werden. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im BGBl. kann das Gesetz nun in weiten Teilen zum in Kraft treten.

Aktueller Stand:

  • : Gesetz im BGBl. I 2018 S. 2210 verkündet

  • : Verabschiedung Bundesrat

  • : 2./3. Lesung Bundestag

  • : 1. Lesung Bundestag

  • : Stellungnahme Bundesrat

  • : Bundesregierung beschließt FamEntlastG

  • : BMF veröffentlicht Referentenentwurf des FamEntlastG

Die wesentlichen Regelungen:

Das Kindergeld wird ab um 10 € pro Monat pro Kind erhöht. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 €, für das dritte 210 € und für das vierte und jedes weitere Kind 235 € monatlich. Zudem wird der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend steigen (2019: Erhöhung um 96 € pro Kind und Elternteil; 2020: weitere Erhöhung um 96 € pro Kind und Elternteil).

Zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und zum Ausgleich der kalten Progression werden außerdem der Grundfreibetrag im Jahr 2019 auf 9.168 € und im Jahr 2020 auf 9.408 € angehoben sowie die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die VZ 2019 und 2020 nach rechts verschoben.

Hinweis: Die Regelungen treten größtenteils 2019 in Kraft.

Quelle: Bundesrat online (il)

Nachrichten zum FamEntlastG:

Beiträge

Gesetzesmaterialien:

  • Beschluss des Bundesrates, BR-Drucks. 558/18 (Beschluss) v. :

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  • Stellungnahme des Bundesrates, BR-Drucks. 373/18 (B) (Stand: ):

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  • Regierungsentwurf (Stand: ):

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  • Referentenentwurf des BMF (Stand: ):

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Fundstelle(n):
NWB UAAAG-85927