Online-Nachricht - Montag, 11.06.2018

Gesetzgebung | Familiennachzug, Musterklage, Rentenerhöhung (Bundesrat)

In seiner Sitzung am hat der Bundesrat erste Bundestagsbeschlüsse der Großen Koalition, Regierungsentwürfe, Initiativen aus dem Länderkreis sowie diverse Vorlagen aus Brüssel behandelt.

Der Bundesrat billigte zwei Gesetze, die der Bundestag erst wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte: Damit kann die Änderung des Erneuerbare-Energiegesetzes, die die Ausschreibung von Windkraftprojekten regelt, sowie die Streitwertbegrenzung zur Entlastung des Bundesgerichtshofs in Kürze in Kraft treten.

Die Länder nahmen Stellung zum Entwurf des Bundesetats für das schon laufende Haushaltsjahr 2018, zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge, zur Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucher und zur Entschädigung für Energiekonzerne nach dem Atomausstieg. Die Änderungsvorschläge des Bundesrates werden nun in die - teils schon laufenden - Bundestagsberatungen eingebracht.

Der Bundesrat verabschiedete Entschließungen, in denen er sich für die Verkehrssicherheit einsetzt. Er fordert verbindliche Regeln für Abbiege- und Notbremsassistenten sowie Abstandswarner bei Lkw. Außerdem bittet er die Bundesregierung, die Haftentschädigung für unrechtmäßige Freiheitsentziehung zu erhöhen.

Neu vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen wurden Vorschläge aus den Ländern zum Kindergeld im EU-Ausland, zu härteren Strafen für Delikte unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, zur Aufhebung polygamer Ehen, zum verfassungsrechtlichen Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie zur Änderung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags.

Der Bundesrat äußerte sich wieder umfangreich zu EU-Vorlagen - unter anderem zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsagentur, zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige und zum Verbot unfairer Handelspraktiken in der Lebensmittelkette.

Zahlreiche Verordnungen der Bundesregierung fanden die Zustimmung der Länder. Die geplante Erhöhung der Renten kann deshalb tatsächlich zum 1. Juli kommen. Auch der schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Stromnetzentgelte und den deutlicheren Warnhinweise bei rezeptfreien Schmerzmitteln steht nach der Verkündung der entsprechenden Verordnungen nichts mehr entgegen.

Quelle: Bundesrat kompakt v. 08.06.2018 (il)

Fundstelle(n):
NWB NAAAG-85656