Arbeitshilfe Mai 2019

Altersvorsorgezulage - Schädliche Verwendung

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Liegt eine schädliche Verwendung des Altersvorsorgevermögens gemäß § 93 Abs. 1 S. 2 EStG bereits dann vor, wenn die Anbieter eines Altersvorsorgevertrags infolge des Todes des Anlegers in 2006 das gesamte Kapital intern auf den Altersvorsorgevertrag der Ehefrau (zu ½ Erbin), ohne Meldung an die Zentrale Zulagenstellen für Altersvermögen, überträgt oder erst im Zeitpunkt der Auszahlung wegen Kündigung des Altersvorsorgevertrags in 2012?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB IAAAG-84998