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KSR Nr. 6 vom Seite 10

Verlangt der Fiskus zu hohe Nachzahlungszinsen?

BFH erklärt Zinsen von 6 % jährlich im AdV-Verfahren für verfassungswidrig

Bernhard Paus

Der BFH hat für Jahre ab 2015 einem Antrag auf AdV stattgegeben, weil er die Nachzahlungszinsen von 0,5 % monatlich als verfassungswidrig ansieht. Angesichts des seit Jahren niedrigen Zinsniveaus seien die gesetzlichen Zinssätze überhöht. Darin liege ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz und das Übermaßverbot, weil eine sachliche Rechtfertigung nicht erkennbar sei.

Nachzahlung wegen der Zuordnung von Einkünften zu einem früheren Jahr

Im Streitfall hatte das Finanzamt im Anschluss an eine Betriebsprüfung die Einkommensteuer für das Jahr 2009 höher festgesetzt, während die Steuer für spätere Jahre herabgesetzt worden war. Für die Streitjahre ab 2015 überstiegen die Nachzahlungszinsen die Erstattungszinsen um 240.831 €. Nachdem das Finanzamt und das Finanzgericht eine AdV des Zinsbescheids abgelehnt hatten, gab der BFH der Beschwerde statt. Der gesetzlich festgelegte Zinssatz sei überhöht und deshalb verfassungswidrig.

Keine sachliche Rechtfertigung

Der gesetzlich festgelegte Zinssatz (6 % jährlich) überschreite das nachhaltig niedrige Marktzinsniveau „in erheblichem Maße“. Dieser Einschätzung stehe nicht entgegen, dass für Kreditkartenkredite noch deutlich ...

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