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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 24 | Dienstwagen: Steuerspargestaltung für Ehegatten mit Minijob beim BFH auf dem Prüfstand

Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird. Dies hat das FG Köln für den Fall einer sog. Barlohnumwandlung entschieden. Dienstwagen würden nicht nur Vollzeitbeschäftigten oder Führungspersonal auch zur privaten Nutzung überlassen. Der BFH hat die Gelegenheit, im Revisionsverfahren seine restriktive Sichtweise zu überprüfen.

Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines Minijobs überlassen wird. – Mit dieser Entscheidung im Fall einer Barlohnumwandlung hat das FG Köln überrascht.

Ein Unternehmer beschäftigte seine Ehefrau im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses für Büro- und Organisationsarbeiten sowie als Kurier für 400 € monatlich. Er überließ seiner Frau hierfür einen Pkw, den sie auch privat nutzen durfte. Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung wurde monatlich mit 1 % des Listenneupreises angesetzt. Das waren im Streitfall 385 €. Diese wurden vom Arbeitslohn der Ehefrau abgezogen. Die restlichen 15 € wurden ausgezahlt.

Im Rahmen einer Be...

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