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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 18 | Steuerhinterziehung: Festsetzungsfrist bei Schwarzgeld im Nachlass

Die Festsetzungsfrist bei einer Steuerhinterziehung verlängert sich bei einem Erbfall auch dann, wenn der Erblasser ausländische Kapitaleinkünfte nicht erklärt hatte, ein Miterbe jedoch von der Verkürzung der Einkommensteuer wusste und damit selbst eine Steuerhinterziehung begeht. Wie der BFH entschieden hat, wirkt die Verlängerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre dabei auch zu Lasten der Miterben, die von der Steuerhinterziehung keine Kenntnis hatten.

Bei einer Steuerhinterziehung wird die Festsetzungsfrist auf zehn Jahre verlängert. Dies gilt bei einem Erbfall auch dann, wenn ein Erblasser ausländische Kapitaleinkünfte nicht erklärt hatte, ein Miterbe jedoch von dieser Verkürzung der Einkommensteuer wusste. In diesem Fall ist er verpflichtet, die Einkommensteuererklärung des Erblassers zu berichtigen. Unterlässt er dies, begeht er selbst eine Steuerhinterziehung.

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs führt diese Steuerhinterziehung dazu, dass sich bei allen Miterben die Festsetzungsfrist auf zehn Jahre verlängert. Wie der VIII. Senat des BFH hervorhebt, trifft dies auch Miterben, die selbst keine Steuerhinterziehung begangen haben und von der Steuerhinterziehung des ...

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