Online-Nachricht - Freitag, 18.05.2018

Berufsrecht | 5. Anti-Geldwäscherichtlinie verabschiedet (BRAK)

Der Rat der EU hat am die 5. Anti-Geldwäscherichtlinie formell angenommen. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.

Die Richtlinie sieht fünf große Neuerungen vor:

  1. Stärkung der Transparenz für E-Geldprodukte durch Senkung der Schwellenbeträge, für die keine Identitätsangabe erforderlich ist,

  2. Einbeziehung von Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen in den Geltungsbereich der 4. Geldwäscherichtlinie,

  3. verstärkte Sorgfaltspflichten in Bezug auf Länder mit hohem Risiko,

  4. Ausbau der Befugnisse der zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIUs) sowie

  5. die Schaffung von mehr Transparenz in Bezug auf wirtschaftliche Eigentümer.

Hinweis:

Für Anwälte gilt nun, dass die zentralen Meldestellen auch anlasslos Anfragen an eine Anwaltskanzlei senden können. Die Richtlinie muss innerhalb von 18 Monate nach deren Inkrafttreten umgesetzt werden. Der Volltext der Richtlinie ist auf der Homepage des EU-Ministerrats veröffentlicht.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel v. (il)

Fundstelle(n):
NWB UAAAG-84057