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SteuerStud Nr. 7 vom Seite 460

Lizenzschranke i. S. des § 4j EStG

Abzugsbeschränkung bei Aufwendungen für Rechteüberlassungen – ein Gesamtüberblick

Dr. Heike Weber LL.M. und Tobias S.H. Eggert LL.M.

Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v.  hat der Gesetzgeber das Instrument der Lizenzschranke i. S. des § 4j EStG geschaffen. Dabei sind insbesondere Lizenzzahlungen für die Überlassung bestimmter immaterieller Wirtschaftsgüter nicht bzw. nur eingeschränkt steuerlich abzugsfähig, sofern die Einnahmen auf Ebene des Gläubigers einer von der Regelbesteuerung abweichenden, niedrigen Besteuerung unterliegen und der Gläubiger als eine dem Schuldner nahestehende Person gem. § 1 Abs. 2 AStG zu qualifizieren ist. Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Gesamtüberblick.

I. Einführung

In jüngerer Zeit ist die Anzahl an Staaten gestiegen, die für Nutzungsüberlassungen von bestimmten immateriellen Vermögenswerten besondere Steuervergünstigungen („IP-, Patent- bzw. Lizenzboxen“) eingeführt haben. Zusätzlich ist auch durch die erst kürzlich erfolgte Veröffentlichung der „Paradise-Papers“ die steuerpolitische Diskussion hinsichtlich grenzüberschreitender Gewinnverlagerungen durch international tätige Unternehmensgruppen wieder befeuert worden, welche jedoch durch die OECD und G20 längst aufgegriffen wurde. Bereits im Ja...

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