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Arbeitshilfe Juni 2023

Mandanten-Merkblatt: Datenschutzgrundverordnung - was ist zu tun?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat am in Kraft. Als Verordnung ist sie in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar; es bedarf insoweit keines Umsetzungsakts wie bei Richtlinien. Zur Ausfüllung von Öffnungsklauseln und zur Anpassung des nationalen Datenschutzrechts an die Vorgaben der DSGVO wurde das deutsche Datenschutzgesetz (BDSG) inzwischen geändert; die neue Fassung trat ebenfalls am in Kraft.

Die DSGVO brachte einige Änderungen mit sich; insbesondere wurden die Sanktionen drastisch verschärft. Unternehmen sollten die Vorgaben der DSGVO daher ernst nehmen; Grund zur Panik besteht allerdings nicht.

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