BMF - III C 3 - S 7103-a/17/10001 BStBl 2018 I S. 638

Umsatzsteuer; Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliches Verbringen im grenznahen Bereich (Abschnitt 1a.2 Abs. 14 UStAE)

Abschnitt 1a.2 Abs. 14 UStAE in seiner bisherigen Fassung regelt, dass aus Vereinfachungsgründen für Lieferungen, bei denen der liefernde Unternehmer den Liefergegenstand in den Bestimmungsmitgliedstaat an den Abnehmer befördert, unter bestimmten Voraussetzungen ein innergemeinschaftliches Verbringen angenommen wird. Insbesondere auch zur Vermeidung des Risikos eines Steuerausfalls, das sich aufgrund der Vereinfachungsregelung aus der Steuerschuldverlagerung ins Inland ergibt, wird die Regelung abgeschafft.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird daher der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das , BStBl 2018 I S. 316, geändert worden ist, wie folgt geändert:

  1. Abschnitt 1a.2 Abs. 14 und die vorangehende Zwischenüberschrift werden gestrichen.

  2. Abschnitt 3.13 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

    1. Satz 1 wird gestrichen.

    2. Die Satzziffer des bisherigen Satzes 2 wird gestrichen.

  3. Abschnitt 14a.1 Abs. 5 Satz 3 wird gestrichen.

Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Für vor dem ausgeführte Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe wird es auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers nicht beanstandet, wenn der leistende Unternehmer nach Abschnitt 1a.2 Abs. 14 UStAE in der bisherigen Fassung verfährt.

BMF v. - III C 3 - S 7103-a/17/10001


Fundstelle(n):
BStBl 2018 I Seite 638
BB 2018 S. 1046 Nr. 19
DB 2018 S. 1186 Nr. 20
DStR 2018 S. 965 Nr. 19
KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 6
StB 2018 S. 198 Nr. 6
UStB 2018 S. 166 Nr. 6
UVR 2018 S. 170 Nr. 6
ZAAAG-83215