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BMF 13.04.2018 IV A 4 - S 1450/17/10001, KSR 5/2018 S. 12
Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000
Das BMF hat die neuen Abgrenzungsmerkmale für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab dem bekannt gegeben. Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.