Online-Nachricht - Freitag, 27.04.2018

Europa | Neue Vorschriften für Online-Plattformen (EU-Kommission)

Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften für Online-Plattformen vorgeschlagen, die kleinen Unternehmen ein Sicherheitsnetz in der digitalen Wirtschaft bieten.

Ziel der neuen Bestimmungen ist die Schaffung eines fairen, transparenten und vorhersehbaren Geschäftsumfelds für kleinere Unternehmen und Händler, die für den Ausbau ihrer Geschäftstätigkeit Online-Plattformen nutzen. Profitieren sollen Hotels, Online-Händler, App-Entwickler und ähnliche Unternehmen, die auf Suchmaschinen angewiesen sind, um Internetverkehr auf ihre Websites zu leiten.

Die neuen Vorschriften sollen Folgendes beinhalten:

  • Mehr Transparenz: Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten müssen sicherstellen, dass ihre Geschäftsbedingungen für gewerbliche Nutzer leicht verständlich leicht zugänglich sind. Dazu gehört auch, dass die möglichen Gründe für die Entfernung oder Sperrung eines gewerblichen Nutzers von einer Plattform im Voraus dargelegt werden. Die Anbieter müssen bei Änderungen dieser Geschäftsbedingungen außerdem eine angemessene Mindestankündigungsfrist einhalten. Wenn ein Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten das Angebot eines gewerblichen Nutzers ganz oder teilweise aussetzt oder streicht, muss er die Gründe dafür angeben. Darüber hinaus müssen die Anbieter dieser Dienste allgemeine Strategien formulieren und veröffentlichen, in denen sie darlegen,

    1. welche der über ihre Dienste generierten Daten zugänglich sind und wer unter welchen Voraussetzungen darauf zugreifen kann,

    2. wie sie ihre eigenen Waren oder Dienstleistungen im Vergleich zu den von ihren gewerblichen Nutzern angebotenen Waren oder Dienstleistungen behandeln, und

    3. wie sie Vertragsklauseln einsetzen, um von ihren gewerblichen Nutzern die günstigsten Sortimente und Preise für ihre Produkte und Dienstleistungen zu fordern (sogenannte Meistbegünstigungsklauseln).

    Schließlich müssen sowohl Online-Vermittlungsdienste als auch Online-Suchmaschinen allgemeine Kriterien festlegen, nach denen das Ranking von Produkten und Dienstleistungen in Suchergebnissen erfolgt.

  • Wirksamere Streitbeilegung: Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten müssen ein internes System zur Bearbeitung von Beschwerden einrichten. Um die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zu erleichtern, müssen alle Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten in ihren Geschäftsbedingungen die unabhängigen und qualifizierten Mediatoren aufführen, mit denen sie bereit sind, bei der Beilegung von Streitigkeiten in gutem Glauben zusammenzuarbeiten. Die Branche wird außerdem aufgefordert, freiwillig spezielle unabhängige Mediatoren einzusetzen, die in der Lage sind, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Vermittlungsdiensten zu behandeln. Schließlich werden Verbände, die Unternehmen vertreten, das Recht erhalten, die neuen Vorschriften für Transparenz und Streitbeilegung im Namen der Unternehmen gerichtlich durchzusetzen.

  • Einrichtung einer EU-Beobachtungsstelle zur Überwachung der Auswirkungen der neuen Vorschriften: Die Beobachtungsstelle würde sowohl aktuelle als auch neu entstehende Probleme und Möglichkeiten in der digitalen Wirtschaft beobachten, damit die Kommission die heute vorgelegte Verordnung gegebenenfalls anpassen kann. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Entwicklung von Politik- und Regulierungsansätzen in ganz Europa. In Abhängigkeit von den erzielten Fortschritten und auf der Grundlage der durch die EU-Beobachtungsstelle gewonnenen Erkenntnisse wird die Kommission innerhalb von drei Jahren prüfen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung v. 26.04.2018 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB JAAAG-81930