Online-Nachricht - Montag, 23.04.2018

Dieselgate | Strengere Regeln für die Autoindustrie (EU-Parlament)

Das Europäische Parlament hat am grünes Licht für den Kommissionsvorschlag für eine grundlegende Überarbeitung der Rahmenvorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen gegeben. Die neuen Vorschriften regeln das Verfahren für die Bescheinigung, dass ein Fahrzeug alle Anforderungen erfüllt, um auf den Markt gebracht zu werden, und die strenge Überprüfung der laufenden Einhaltung der EU-Vorschriften durch den Hersteller.

Die Abstimmung im Europäischen Parlament folgt auf die politische Einigung mit dem Rat im Dezember. Sobald der Rat die neuen Regeln formal angenommen hat, wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Verordnung wird ab dem verbindlich für alle neuen Fahrzeuge gelten.

Die wichtigsten Bausteine der neuen Regelung sind:

  1. Bessere Qualität und stärkere Unabhängigkeit bei der Typgenehmigung und den Prüfungen, bevor ein Fahrzeug in Verkehr gebracht wird:

    Die technischen Dienste müssen regelmäßig und unabhängig auf der Grundlage strenger Leistungskriterien überprüft werden, damit sie von einem Mitgliedstaat für die Prüfung und Kontrolle der Übereinstimmung neuer Fahrzeugmodelle benannt werden bzw. ihre Benennung behalten können. Die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten können eine Benennung bei Unregelmäßigkeiten anfechten. Die nationalen Typgenehmigungsbehörden werden von der Kommission überprüft, um dafür zu sorgen, dass die einschlägigen Bestimmungen in der gesamten EU umgesetzt und konsequent durchgesetzt werden. Der Vorschlag der Kommission, das Vergütungssystem zu ändern, um eine direkte Bezahlung der technischen Dienste durch die Hersteller zu vermeiden, wurde nicht aufrechterhalten.

  2. Mehr Kontrollen von Fahrzeugen, die bereits auf dem EU-Markt sind:

    Während es bei den bisherigen Bestimmungen hauptsächlich um die Prüfung von der Fertigungsstraße entnommenen Prototypen vor der Genehmigung geht, müssen die Mitgliedstaaten künftig regelmäßig Fahrzeuge stichprobenartig prüfen, die bereits auf dem Markt der betreffenden Länder sind. Die Ergebnisse der Prüfungen werden öffentlich zugänglich sein. Alle Mitgliedstaaten werden nun in der Lage sein, in ihrem Hoheitsgebiet sofort Schutzmaßnahmen gegen nichtkonforme Fahrzeuge zu ergreifen, und müssen nicht wie zurzeit noch abwarten, bis die Behörde, die die Typgenehmigung erteilt hat, tätig wird.

  3. Europäische Aufsicht:

    In Zukunft wird die Kommission Kontrollen unabhängig von den Mitgliedstaaten durchführen und hat die Möglichkeit, EU-weite Rückrufe zu starten. Sie wird befugt sein, die Benennung technischer Dienste anzufechten und Verwaltungsstrafen von bis zu 30 000 EUR je vorschriftswidriges Fahrzeug gegen Hersteller oder technische Dienste zu verhängen. Die Kommission wird den Vorsitz in einem neuen Forum für die Durchsetzung von Rechtsvorschriften führen, um eine einheitlichere Auslegung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, vollständige Transparenz bei Regelverstößen sowie eine bessere und koordiniertere Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen.

    Das geltende Verbot von Abschalteinrichtungen, zu dessen ständiger Überwachung und Durchsetzung die nationalen Behörden verpflichtet sind, wird in der neuen Verordnung aufrechterhalten, sie geht jedoch noch einen Schritt darüber hinaus. In Zukunft müssen die Fahrzeughersteller Zugang zu den Softwareprotokollen der jeweiligen Fahrzeuge gewähren. Diese Maßnahme geht Hand in Hand mit dem Gesetzgebungspaket zu Emissionen im praktischen Fahrbetrieb: So wird es sehr schwer, Emissionsvorschriften zu umgehen. Vorgesehen ist auch die Verpflichtung der Hersteller, ihre Emissionsminderungsstrategie offenzulegen, wie dies in den USA geschieht. Die Verordnung über die Typgenehmigung ergänzt eine Reihe anderer wichtiger Initiativen der Kommission für saubere Mobilität, darunter die seit dem verbindlich vorgeschriebenen neuen und verbesserten Tests für Kraftfahrzeugemissionen und Vorschläge für neue CO2-Emissionsziele, um den Übergang zu emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeugen zu beschleunigen.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Pressemitteilung v. 20.04.2018 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB NAAAG-81557