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BFH 09.11.2017 III R 10/16, BBK 7/2018 S. 307

Steuerrecht | Zinssatz von 6 % im Jahr 2013 verfassungsgemäß

Der BFH hält den Zinssatz von 6 % für Steuernachzahlungen jedenfalls für den VZ 2013 für verfassungsgemäß: Zwar betrug der Leitzins der Europäischen Zentralbank im Jahr 2013 weniger als 1 % p. a. Jedoch belief sich die Zinsspanne für Einlagen und Kredite nach dem Monatsbericht der Deutschen Bundesbank auf Zinssätze zwischen 0,15 % und 14,7 %. Der gesetzliche Zinssatz des § 238 AO von 6 % war [i]Zinsspanne für Einlagen und Kredite bis 14,7 % S. 308daher nicht unverhältnismäßig.

Abgemildert wird der Zinssatz von 6 % zudem durch die 15-monatige [i]Karenzzeit von 15 Monaten mindert ZinslastKarenzzeit des § 233a Abs. 2 Satz 1 AO. Außerdem kann der Steuerpflichtige das Risiko einer Nachzahlung nach Ablauf der Karenzzeit dadurch abmildern, dass er bereits in seiner Steuererklärung den Sachverhalt umfassend darlegt und damit seinen Mitwirkungspflichten umfassend nachkommt.

Hinweis:

Beim [i]Weitere Verfahren beim BFH anhängig BFH sind noch weitere Revisionsverfahren ...

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