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FG Köln Urteil v. - 14 K 1918/17 EFG 2018 S. 540 Nr. 7

Gesetze: EStG § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1EStG § 34 Abs 2 Nr 2SGB III §§ 110, 111EStG § 3 Nr 2

Arbeitslohn

Keine ermäßigte Besteuerung von Aufstockungsbeträgen zum Transferkurzarbeitergeld

Leitsatz

1) Zahlungen zur Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes, die der Steuerpflichtige für das Zurverfügungstellen seiner individuellen Arbeitskraft erhält, gehören zum steuerbaren Arbeitslohn i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Die Zahlungen sind nicht nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei.

2) Zahlungen zur Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes sind keine Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG und auch keine Entschädigungen i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG, so dass keine ermäßigt zu besteuernden außerordentlichen Einkünfte i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG gegeben sind (gegen FG Düsseldorf vom 25.2010, 11 K 2909/09 E und ).

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 540 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2018 S. 923
GAAAG-79349

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FG Köln, Urteil v. 06.12.2017 - 14 K 1918/17

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