Europa | Inkrafttreten der Geoblocking-Verordnung (BMWi)
Am trat die neue europäische Verordnung gegen ungerechtfertigtes Geoblocking in Kraft. Hierauf weist das BMWi aktuell hin.
Hintergrund: Bisher konnten Händler für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Herkunft den Zugang zu einer Internetseite blockieren oder sie auf eine andere Internetseite mit schlechteren Konditionen umleiten.
Die Geoblocking-Verordnung regelt drei Situationen, in denen Anbieter Kundinnen und Kunden aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten künftig nicht mehr unterschiedlich behandeln dürfen:
beim Verkauf von Waren ohne die Lieferung durch den Händler, also wenn die Kundin oder der Kunde die Ware selbst abholt oder die Lieferung selbst organisiert;
beim Verkauf von elektronisch erbrachten Dienstleistungen, zum Beispiel Hosting-Services für Internetseiten;
beim Verkauf von Dienstleistungen, die an einem bestimmten Ort erbracht werden, wie zum Beispiel Hotelübernachtungen oder Veranstaltungen.
Die Verordnung gilt ab dem .
Audiovisuelle und urheberrechtlich geschützte Dienstleistungen sind von der Geoblocking-Verordnung nicht erfasst.
Quelle: BMWi, Pressemitteilung v. 22.03.2018 (Ls)
Fundstelle(n):
NWB JAAAG-79254