Online-Nachricht - Freitag, 23.03.2018

Europa | Inkrafttreten der Geoblocking-Verordnung (BMWi)

Am trat die neue europäische Verordnung gegen ungerechtfertigtes Geoblocking in Kraft. Hierauf weist das BMWi aktuell hin.

Hintergrund: Bisher konnten Händler für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Herkunft den Zugang zu einer Internetseite blockieren oder sie auf eine andere Internetseite mit schlechteren Konditionen umleiten.

Die Geoblocking-Verordnung regelt drei Situationen, in denen Anbieter Kundinnen und Kunden aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten künftig nicht mehr unterschiedlich behandeln dürfen:

  1. beim Verkauf von Waren ohne die Lieferung durch den Händler, also wenn die Kundin oder der Kunde die Ware selbst abholt oder die Lieferung selbst organisiert;

  2. beim Verkauf von elektronisch erbrachten Dienstleistungen, zum Beispiel Hosting-Services für Internetseiten;

  3. beim Verkauf von Dienstleistungen, die an einem bestimmten Ort erbracht werden, wie zum Beispiel Hotelübernachtungen oder Veranstaltungen.

Die Verordnung gilt ab dem .

Hinweis:

Audiovisuelle und urheberrechtlich geschützte Dienstleistungen sind von der Geoblocking-Verordnung nicht erfasst.

Quelle: BMWi, Pressemitteilung v. 22.03.2018 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB JAAAG-79254