Online-Nachricht - Freitag, 23.03.2018

Gesetzgebung | Notifizierungsverfahren zu § 3a EStG (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat sich zum Stand des Notifizierungsverfahrens des mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen eingeführten § 3a EStG (Steuerbefreiung von Sanierungserträgen) geäußert.

Hintergrund: Das Inkrafttreten des neuen § 3a EStG (und auch des § 7b GewStG) hängt von der beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission ab (Art. 6 Abs. 2 des RÜbStG).

Hierzu führt die Bundesregierung weiter aus:

  • Das beihilferechtliche Notifizierungsverfahren zu § 3a EStG wurde zeitnah bei der EU-Kommission eingeleitet. Wegen wiederholter Nachfragen der EU-Kommission an die Bundesregierung zum Regelungsgehalt der Vorschrift konnte die beihilferechtliche Überprüfung noch nicht abgeschlossen werden.

  • Die Zwei-Monats-Frist im Notifizierungsverfahren ist noch nicht angelaufen. Sie beginnt erst, wenn die Kommission alle Informationen erhalten hat, die nach ihrer Ansicht für die Notifizierung erforderlich sind.

Quelle: Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom auf die Frage des Abgeordneten Christoph Meyer (FDP), BT-Drucks. 19/1126 S. 41 (il)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAG-79253