Online-Nachricht - Montag, 19.03.2018

Verfahrensrecht | Hilfsmaßnahmen in Bezug auf Sturmtief Friederike in NRW (FinMin)

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch das Sturmtief Friederike verursachten Schäden im Januar 2018 erlassen (Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Erlass v. ).

Hintergrund: In Nordrhein-Westfalen haben die beiden Sturmtiefs „Friederike“ und „Burglind“ zu Jahresbeginn 2018 flächendeckend insbesondere Schäden im nördlichen Münsterland und in Ostwestfalen verursacht. Insgesamt gehen Sachverständige der Oberfinanzdirektion bislang von einer Schadenshöhe von etwa neun Millionen Euro allein im Forstbereich in Nordrhein-Westfalen und den angrenzenden Bundesländern aus.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

  • Für mögliche steuerliche Hilfsmaßnahmen können sich Betroffene ab sofort mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen.

  • Es gibt u.a. folgende Möglichkeiten einer Entlastung:

    • Sind beispielsweise forstwirtschaftliche Betriebe auf den Verkauf von beschädigtem Holz („Kalamitätsholz“) angewiesen, so wird hierauf der geringstmögliche Steuersatz gewährt, der einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes entspricht.

    • Eine weitere Möglichkeit für Steuererleichterungen ist die Anpassung für Vorauszahlungen auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer.

    • Darüber hinaus können Sonderabschreibungen geltend gemacht werden, etwa für die Reparatur zerstörter Gebäude und Geräte oder für den Kauf von Ersatzmaschinen.

Hinweis:

Der Erlass ist auf der Homepage des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Hessen, Niedersachsen sowie Thüringen haben ebenfalls Hilfsmaßnahmen erlassen. Lesen Sie hierzu unsere Online-Nachricht v. 05.02.2018 sowie unsere Online-Nachricht v. 09.03.2018.

Quelle: Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 15.03.2018 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB VAAAG-78602