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OLG Celle Beschluss v. - 9 W 13/18

Gesetze: BGB § 1; BGB § 111; BGB § 1822; BGB § 1912; BGB § 1923

Leitsatz

Leitsatz:

Die Schenkung eines Kommanditanteils an eine ungeborene Leibesfrucht kann nicht vor der Geburt in das Handelsregister eingetragen werden.

Die Schenkung eines Kommanditanteils an einer wirtschaftenden Wind-KG an eine ungeborene Leibesfrucht dürfte nicht als lediglich rechtlich vorteilhaftes Rechtsgeschäft frei von einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts wirksam werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 627 Nr. 12
ErbBstg 2018 S. 77 Nr. 4
ErbStB 2018 S. 176 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 10/2018 S. 614
ZIP 2018 S. 685 Nr. 14
XAAAG-78140

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OLG Celle, Beschluss v. 30.01.2018 - 9 W 13/18

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