Einkommensteuer | Cum/Ex-Fälle und Verjährung (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage zum Steuervollzug im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften geantwortet.
Hierzu wird u.a. ausgeführt:
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass laufende Festsetzungsverfahren mit Cum-Ex-Bezug bis zum Stichtag nicht zu Ende geführt wurden bzw. Steuerfestsetzungsverfahren von vornherein nicht aufgenommen wurden.
Der Bundesregierung ist ein Fall aus dem Jahr 2017 bekannt, der eine Weisung zur Einleitung verjährungsunterbrechender Maßnahmen zum Gegenstand hatte. Die Weisung erging an die Finanzbehörde Hamburg.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung können Sie hier nachlesen.
Quelle: BT-Drucks. 19/852 v. 21.02.2018 (il)
Fundstelle(n):
NWB VAAAG-77254