Online-Nachricht - Donnerstag, 01.03.2018

Einkommensteuer | Cum/Ex-Fälle und Verjährung (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage zum Steuervollzug im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften geantwortet.

Hierzu wird u.a. ausgeführt:

  • Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass laufende Festsetzungsverfahren mit Cum-Ex-Bezug bis zum Stichtag nicht zu Ende geführt wurden bzw. Steuerfestsetzungsverfahren von vornherein nicht aufgenommen wurden.

  • Der Bundesregierung ist ein Fall aus dem Jahr 2017 bekannt, der eine Weisung zur Einleitung verjährungsunterbrechender Maßnahmen zum Gegenstand hatte. Die Weisung erging an die Finanzbehörde Hamburg.

Hinweis:

Die vollständige Antwort der Bundesregierung können Sie hier nachlesen.

Quelle: BT-Drucks. 19/852 v. 21.02.2018 (il)

Fundstelle(n):
NWB VAAAG-77254