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BPatG Beschluss v. - 27 W (pat) 68/10

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 71 Abs 1 MarkenG, § 91 ZPO, Art 19 Abs 4 GG

Markenbeschwerdeverfahren – "fotografierter Schuh" – vielfältige markenmäßige Verwendung von Streifen und geschwungenen Bögen im Bereich der Sportmode und Sportschuhe – Erfordernis klar definierbarer charakteristischer Elemente eines Serienelements – zur Kostenauferlegung im Falle einer Überprüfung der von Zivilgerichten getroffenen Aussagen zu markenrechtlichen Fragen durch das Bundespatentgericht

Leitsatz

Fotografierter Schuh

Da im Bereich der Sportmode und Sportschuhe eine Vielfalt von Streifen und geschwungenen Bögen markenmäßig verwendet werden, müssen die charakteristischen Elemente eines Serienelements sehr klar definierbar sein, damit Varianten davon nicht in der auf dem Markt verwendeten Formenvielfalt untergehen, sondern als Bestandteil einer Markenfamilie gelten können.

Es ist das legitime Recht jedes Betroffenen, von den Zivilgerichten getroffene Aussagen zu markenrechtlichen Fragen einer weiteren Überprüfung durch das Bundespatentgericht zuzuführen. Die damit verbundenen Kosten dürfen aber nicht im Regelfall zu Lasten des Gegners gehen, wenn dieser obsiegt.

Fundstelle(n):
NAAAG-75278

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Beschluss v. 08.11.2011 - 27 W (pat) 68/10

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