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BPatG Beschluss v. - 33 W (pat) 20/09

Gesetze: § 63 Abs 1 S 1 MarkenG, § 66 Abs 1 S 1 MarkenG, § 71 Abs 1 MarkenG, § 71 Abs 3 MarkenG, § 82 Abs 1 S 1 MarkenG, § 99 ZPO

Markenbeschwerdeverfahren – isolierte Kostenbeschwerde - "Limit Plus/Plus (Wort-Bild-Marke)" – Ausführungen zu Kostenentscheidungen: Möglichkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor dem Bundespatentgericht – Kostenauferlegung aus Gründen der Billigkeit zu Lasten eines Beteiligten bedarf besonderer Umstände – zum schuldhaften Verstoß gegen die prozessuale Sorgfaltspflicht – keine pauschale Entscheidung über eine Kostenauferlegung – Würdigung sämtlicher Umstände bei isolierter Kostenbeschwerde - in der Hauptsache obsiegender Beteiligter unterliegt mit der isolierten Kostenbeschwerde: Kostenauferlegung kann unbillig sein, so dass jeder Beteiligte seine Kosten selbst zu tragen hat – bei erfolgreicher isolierter Kostenbeschwerde kann die Rückzahlung der Beschwerdegebühr gerechtfertigt sein

Fundstelle(n):
NAAAG-73632

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Beschluss v. 10.08.2010 - 33 W (pat) 20/09

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